Gerade durch die fortschreitende Internationalisierung wird das Unternehmens- und Gesellschaftrecht immer komplizierter. Dies erfordert professionelle Beratung schon bei der Entscheidung, welches die richtige Rechtsform eines neuen Unternehmens ist. Vor allem organisatorische, haftungsrechtliche, steuerliche und arbeitsrechtliche Kriterien spielen hierbei eine Rolle. Weitergehende Informationen hierzu finden Sie unter www.gruenderagentur-bayern.de.
Notare stehen Ihnen aber nicht nur bei der Gründung Ihres Unternehmens, sondern auch bei allen später auftretenden gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen mit Rat und Tat zur Seite. Ihre Notarin begleitet Sie bei der Änderung von Gesellschaftsverträgen, beim Kauf bzw. Verkauf von Gesellschaftsanteilen oder der Bestellung von Geschäftsführern und Prokuristen ebenso professionell wie bei komplexen Umstrukturierungsmaßnahmen, großen Unternehmenstransaktionen oder sogar Börsengängen.
Fast jede dritte Ehe scheitert. Immer mehr Eheleute schließen daher vor oder auch während der Ehe einen Ehevertrag, um im Falle einer Scheidung bösen Überraschungen vorzubeugen. Vor allem der Ausgleich des gemeinsam erwirtschafteten Zugewinns und der nach der Scheidung zu zahlende Unterhalt lassen sich so schon im Voraus regeln. Zur Unparteilichkeit verpflichtet, berät der Notar über alle Gestaltungsmöglichkeiten und passt den Ehevertrag den persönlichen und finanziellen Bedürfnissen der Ehegatten an.
Für Paare ohne Trauschein hingegen gelten die gesetzlichen Vorschriften über Ehe und Scheidung grundsätzlich nicht. Daher empfiehlt es sich auch hier, frühzeitig Vereinbarungen über die rechtlichen Fragen des Zusammenlebens und die Folgen einer eventuellen Trennung zu treffen. Auch hier sucht der Notar als "neutraler Dritter" gemeinsam mit den Mandanten ausgeglichene Lösungen, um für den Fall der Fälle Vorsorge zu treffen.
Im Laufe eines Lebens sammelt sich einiges an Werten an, die man meist nur ganz bestimmten Menschen hinterlassen will. Doch gerade im Erbrecht passieren viele Fehler. Lassen Sie sich daher von Ihrer Notarin beraten, welche Gestaltung Ihren letzten Willen am besten verwirklicht. Damit Sie sicher sein können, dass alles in Ihrem Sinne geregelt wird, wenn Sie selbst nicht mehr dafür sorgen können. Ihre Notarin prüft in jedem Einzelfall, welche Vorkehrungen für Ihre ganz persönlichen Verhältnisse sinnvoll sind. Auch, ob Sie zum Beispiel eine Immobilie oder Vermögen besser vererben oder verschenken sollten.
Mindestens ebenso wichtig wie ein Testament oder Erbvertrag sind Vorsorgemaßnahmen für den Notfall. Eine plötzliche Krankheit oder Unfall können dazu führen, dass man seine persönlichen Dinge nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung der anderen angewiesen ist. Die nächsten Verwandten können in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Man kann jedoch mit Hilfe des Notars für solche Fälle Vorsorge treffen. Die wichtigsten Maßnahmen sind hierbei die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.vorsorgeregister.de.
Beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken, Eigentumswohnungen oder anderen Immobilien geht es fast immer um erhebliche wirtschaftliche Werte. Deshalb werden die Beteiligten im Immobilienrecht dadurch geschützt, dass der Vertrag der notariellen Beurkundung bedarf. Der Notar sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und hilft, Risiken zu vermeiden. Doch damit ist es bei weitem nicht getan: Ihre Notarin kümmert sich auch nach der Beurkundung um einen reibungslosen Ablauf, besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Deswegen: Wenn es um Immobilientransaktionen geht, ist Ihre Notarin der richtige Ansprechpartner. Unabhängig davon, ob Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen, Grundbesitz an die nächste Generation überlassen wollen, ein komplexes Bauträgerprojekt planen oder "nur" eine Grundschuld bestellen möchten.
Die nachstehenden PDF-Formulare sollen Ihnen und uns die effektive Vorbereitung der anstehenden Beurkundung erleichtern. Wir bitten Sie daher, die Ihren Vorgang betreffende Liste soweit wie möglich auszufüllen und an uns zu übermitteln. Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung, gerne auch im Rahmen einer persönlichen Beratung. Wir bedanken uns schon im Voraus für Ihr Vertrauen und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.
Laden Sie die betreffende Checkliste herunter, öffnen diese mit einem PDF-Reader, z.B. Adobe Reader, füllen sie aus und speichern sie ab bzw. drucken Sie sie aus. Anschließend können Sie uns die ausgefüllte Checkliste auf folgenden Wegen zusenden:
Per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Fax: +49 (0)951 / 98140 15
oder Post an:
Dr. Bernadette Bord – Notarin in Bamberg
Am Kranen 6
96047 Bamberg
Falls sich die Formulare nicht ausfüllen lassen, kann dies an dem verwendeten PDF-Reader liegen. Benutzen Sie in diesen Fall bitte: