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Familienrecht

Fast jede dritte Ehe scheitert. Immer mehr Eheleute schließen daher vor oder auch während der Ehe einen Ehevertrag, um im Falle einer Scheidung bösen Überraschungen vorzubeugen. Vor allem der Ausgleich des gemeinsam erwirtschafteten Zugewinns und der nach der Scheidung zu zahlende Unterhalt lassen sich so schon im Voraus regeln. Zur Unparteilichkeit verpflichtet, berät der Notar über alle Gestaltungsmöglichkeiten und passt den Ehevertrag den persönlichen und finanziellen Bedürfnissen der Ehegatten an.

Für Paare ohne Trauschein hingegen gelten die gesetzlichen Vorschriften über Ehe und Scheidung grundsätzlich nicht. Daher empfiehlt es sich auch hier, frühzeitig Vereinbarungen über die rechtlichen Fragen des Zusammenlebens und die Folgen einer eventuellen Trennung zu treffen. Auch hier sucht der Notar als "neutraler Dritter" gemeinsam mit den Mandanten ausgeglichene Lösungen, um für den Fall der Fälle Vorsorge zu treffen.

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