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Erbrecht / Vorsorge

Im Laufe eines Lebens sammelt sich einiges an Werten an, die man meist nur ganz bestimmten Menschen hinterlassen will. Doch gerade im Erbrecht passieren viele Fehler. Lassen Sie sich daher von Ihrer Notarin beraten, welche Gestaltung Ihren letzten Willen am besten verwirklicht. Damit Sie sicher sein können, dass alles in Ihrem Sinne geregelt wird, wenn Sie selbst nicht mehr dafür sorgen können. Ihre Notarin prüft in jedem Einzelfall, welche Vorkehrungen für Ihre ganz persönlichen Verhältnisse sinnvoll sind. Auch, ob Sie zum Beispiel eine Immobilie oder Vermögen besser vererben oder verschenken sollten.

Mindestens ebenso wichtig wie ein Testament oder Erbvertrag sind Vorsorgemaßnahmen für den Notfall. Eine plötzliche Krankheit oder Unfall können dazu führen, dass man seine persönlichen Dinge nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung der anderen angewiesen ist. Die nächsten Verwandten können in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Man kann jedoch mit Hilfe des Notars für solche Fälle Vorsorge treffen. Die wichtigsten Maßnahmen sind hierbei die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.vorsorgeregister.de.

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